SERVICE   güncel haberlerimiz  Details

Liese Prokop Stipendium

Der ÖIF vergibt zweimal jährlich Liese Prokop Stipendien an Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte.

Der ÖIF vergibt zweimal jährlich Liese Prokop Stipendien an Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Der ÖIF ist für die Beratung, Antragsstellung und Betreuung zuständig. Eine Vergabekommission, bestehend aus einem Vertreter des BM.I, einer/m Vertreter/in der Geschäftsführung des ÖIF sowie zwei ehemaligen Stipendiaten, entscheidet, wer ein Stipendium erhält. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.

Wer kann sich für das Stipendium bewerben?

·       Asylberechtigte, also anerkannte Flüchtlinge im außerordentlichen Studium

·       subsidiär Schutzberechtigte im ordentlichen und außerordentlichen Studium

·       Drittstaatsangehörige, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Österreich haben (z.B. nicht "Aufenthaltsbewilligung Studierender")

Voraussetzungen für ein Stipendium

·       soziale Bedürftigkeit und nachweisbar benötigte Unterstützung zum Studium

·       kein Anspruch auf Studienbeihilfe (siehe www.stipendium.at)

·       Zulassung zum Studium an einer österreichischen Universität 

·       Beginn des Studiums vor Vollendung des 30. Lebensjahres (bei Nostrifikationen gibt es keine Altersgrenze)

·       Verlängerungen: Nachweis eines positiven Studienerfolgs - insgesamt bis zu drei Verlängerungen möglich

Kontakt

 

Ara Karapetyan 
Team Integrationsprogramme
Schlachthausgasse 30, 1030 Wien 
Tel.: 01/710 12 03 204
Fax: 01/710 12 03 - 500
ara.karapetyan(at)integrationsfonds.at