Migration  Migration in Kärnten und Österreich im Überblick

Georg Karner | Kontakt: mail@georgkarner.com | Informationsstand: 18.10.2012. (Den Gesamten Artikel auf Deutsch und English können Sie hier runterladen.) 

Wer ist AusländerIn?

Der Ausländer-Begriff ist in Österreich je nach Betrachtungsweise unterschiedlich weit gefasst. Rechtlich werden Unterschiede in Abhängigkeit von der Herkunft gemacht: EU/EWR-BürgerInnen sowie SchweizerInnen werden nach dem Freizügigkeitsrecht behandelt, während Drittstaatsangehörige strengere Einreise- und Aufenthaltsbedingungen erfüllen müssen.

Österreich im EU-Vergleich

Österreich liegt sowohl bei der Zuwanderungsrate (ø12,3‰ zwischen 2000 und 2010) als auch beim Ausländeranteil (10,81% in 2011) im oberen Drittel der Mitgliedsstaaten und damit deutlich über dem EU-Durchschnitt. Österreich verzeichnet zudem ein relativ konstantes Wachstum des Ausländeranteils, das in etwa dem Wachstum des Ausländeranteils innerhalb der gesamten EU entspricht. Dieses Wachstum ist vor allem auf eine positive Wanderungsbilanz bei EU- und EFTA-BürgerInnen zurückzuführen.

Kärnten im Bundesländervergleich

Kärnten zählt in Österreich zu den Bundesländern mit dem niedrigsten Ausländeranteil (7,3%) mit einem besonders niedrigen Anteil an Drittstaatsangehörigen. Insgesamt sind in Kärnten 11,08% der Bevölkerung ausländischer Herkunft, was ebenfalls ein vergleichsweise niedriger Wert ist.

Innerhalb Kärntens stechen vor allem die Bezirke Villach Stadt (13,06%) und Klagenfurt Stadt (11,09%) mit einem vergleichsweise hohen Ausländeranteil hervor. Den Großteil machen in beiden Fällen Drittstaatsangehörige aus. Auch nach ausländischer Herkunft betrachtet führen diese Bezirke das Feld an. Anders als hier, überwiegen in den meisten Bezirken aber EU/EFTA-BürgerInnen.

Aufenthaltsstatus | Asyl

Anfang 2012 befanden sich unter den Drittstaatsangehörigen in Österreich 4% Asylwerber. In der Bevölkerungsstatistik werden diese nicht gesondert ausgewiesen und auch eine Aufschlüsselung nach Bundesländern liegt nicht vor.

Im Vergleichszeitraum 2001-2011 zeigt sich eine rückläufige Tendenz bei gestellten Asylanträgen. Die Zahl der positiv entschiedenen Verfahren bleibt relativ konstant. 2012 sind dies 21% aller Verfahren.

In Österreich nehmen nur zwei Bundesländer, Wien und Niederösterreich, ihre Asylverpflichtungen wahr.

Bevölkerungsprognose

Für Österreich gibt es bis 2075, aufgrund eines positiven Wanderungssaldos eine positive Bevölkerungsprognose mit einem Anwachsen der Bevölkerung auf über 9,4 Millionen Menschen. Kärnten ist das einzige Bundesland, das im Vergleichszeitraum schrumpfen wird, da sein Wanderungssaldo die negative Geburtenbilanz nicht ausgleichen kann. Kärnten weist vor allem ein negatives Binnenwanderungssaldo auf.

Sprache und Bildung

Kinder nichtdeutscher Umgangssprache weisen in Österreich deutlich häufiger sprachlichen Förderbedarf auf als deutschsprachige Kinder, wobei die Häufigkeit durch frühpädagogische Maßnahmen reduziert werden kann. In Kärnten ist der Anteil von Schülern nichtdeutscher Umgangssprache vergleichsweise gering.

Hinsichtlich des Bildungsabschlusses weisen Personen mit Migrationshintergrund ein deutlich anderes Bildungsprofil auf als Personen ohne Migrationshintergrund. Überproportional vertreten sind die sehr niedrigen und die sehr hohen Abschlüsse.

Wer ist AusländerIn? – Begriffsdefinition und –problematik

Wer ist in Österreich eigentlich alles als Ausländer bzw. als Ausländerin zu bezeichnen? Die Beantwortung dieser Frage ist  nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Es müssen hierfür verschiedene Betrachtungsweisen sowie unterschiedliche, herkunftsorientierte Rechtsgrundlagen berücksichtigt werden.

Am einfachsten ist die Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit, wonach alle in Österreich lebenden Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft als AusländerInnen gewertet werden. Eine mögliche ausländische Abstammung österreichischer Staatsbürger lässt sich auf diese Weise jedoch nicht erkennen. Sichtbar gemacht wird diese durch eine Betrachtung nach Herkunft, wobei alle im Ausland geborenen Personen, unabhängig von einer evtl. zwischenzeitlich erworbenen österreichischen Staatsangehörigkeit, zusammengefasst werden. Den Unterschied zwischen diesen Betrachtungsweisen verdeutlicht die untenstehende Grafik (Abb. 1). Noch weiter gefasst ist der Begriff der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, worunter alle Personen verstanden werden, deren Eltern beide im Ausland geboren sind, auch wenn sie selbst bereits in Österreich geboren sind. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Staatsbürgerschaften in Österreich nach dem Abstammungsprinzip von den Eltern an die Kinder weitergegeben werden (vgl. help.gv.at). Zusammenfassend bezieht sich der Ausländer-Begriff im engen Sinne also nur auf Angehörige von Fremdstaaten, schließt bei weiterer Betrachtung aber größere Teile der Bevölkerung mit ein.

Zu berücksichtigen sind weiters Unterschiede im rechtlichen Umgang mit AusländerInnen in Abhängigkeit von deren Herkunft. Für EU- und EWR-BürgerInnen gilt innerhalb des EU/EWR-Raumes das Freizügigkeitsrecht. Dies gilt auch für BürgerInnen der Schweiz, die zwar EFTA- aber nicht EWR-Mitglied ist, sich aber weitgehend an die selben Grundsätze hält. Für Drittstaatsangehörige gelten deutlich strengere Einreise und Aufenthaltsbedingungen (siehe Aufenthaltstitel), weshalb hier eine deutliche Trennung erforderlich ist, die im statistischen Umgang mit den Daten teilweise noch ein Desiderat ist (ungenaue Aufschlüsselungen und Vermengungen).

AusländerInnen-Definitionen

Ausländeranteil: Anteil der ausländischen Staatsangehörigen in Prozent der Gesamtbevölkerung

Bevölkerung ausländischer Herkunft: Gesamtzahl der ausländischen Staatsangehörigen plus der im Ausland geborenen österreichischen Staatsangehörigen.

Bevölkerung mit Migrationshintergrund: Gesamtzahl der Personen, deren Eltern beide im Ausland geboren sind. Personen, die selbst im Ausland geboren sind, zählen zur “ersten Zuwanderer-Generation”, in Österreich geborene Nachkommen von im Ausland geborenen Eltern zur “zweiten Zuwanderer-Generation”.

Drittstaatsangehörige: Fremde, die nicht Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Staates oder der Schweiz sind.

Aufenthaltsberechtigungen

Freizügigkeitsrecht: Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staates sowie der Schweiz und deren Familienangehörige haben (wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen) das Recht, sich in Österreich für mehr als drei Monate aufzuhalten. Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel, sondern müssen eine Anmeldebescheinigung bzw. Aufenthaltskarte beantragen.

Aufenthaltstitel: Drittstaatsangehörige, die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten (ausgenommen Asylwerber/-innen und anerkannte Flüchtlinge), benötigen einen Aufenthaltstitel (vorübergehende Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltstitel zur befristeten Niederlassung, Aufenthaltstitel für Familienangehörige und für den Daueraufenthalt.)

Fußnote:

Quellen: Definitionen laut Statistik Austria: Migration & Integration. Zahlen. Daten. Indikatoren 2012. Wien: 2012, S. 113f. Abb. 1: Ebd., S. 27.

help.gv.at: https://www.help.gv.at/portal.Node/hlpd/public/content/26/Seite.260410.html (17.10.2012)

Migration – Österreich im EU-Vergleich

Innerhalb der Europäischen Union weist Österreich im Vergleich zu den anderen Ländern eine sowohl hohe Zuwanderungsrate als auch einen hohen Ausländeranteil auf. In beiden Fällen liegt Österreich im oberen Drittel der europäischen Staaten und deutlich über dem gesamteuropäischen Wert. In den Jahren 2000-2010 verzeichnete Österreich eine durchschnittliche Zuwanderungsrate von 12,3‰ (Abb. 2) und liegt damit 4,5‰ über Deutschland. EU-Spitzenreiter hinsichtlich der Zuwanderungsrate ist Luxemburg mit durchschnittlich 30,1‰. Besonders niedrige Zuwanderungsraten verzeichneten die seit 2004 beigetreten Mitgliedsstaaten. In Österreich stammt mehr als die Hälfte der Zugewanderten aus der EU bzw. dem EFTA-Raum, woran die Deutschen den größten Anteil haben. Ein Teil der Zuzüge entfällt auch auf zurückkehrende ÖsterreicherInnen.

Der Ausländeranteil Österreichs lag 2011 bei 10,81% (Abb. 3) und damit 4,18% über dem gesamteuropäischen  Wert und 2% höher als in Deutschland. Spitzenreiter ist analog zur Zuwanderungsrate Luxemburg mit einen Ausländeranteil von 43,12%. Die jungen Mitgliedsstaaten weisen auch hier niedrige Werte auf.

Betrachtet man den Ausländeranteil im Jahresvergleich (Abb. 4), zeigt sich für Österreich zwischen 2007 und 2011 ein durchgängiges Wachstum mit einem Einknick im Jahr 2010, den auch andere Staaten aufweisen. Das Wachstum fiel ähnlich stark aus wie in der gesamten EU. Deutschland hingegen hielt seinen Ausländeranteil nahezu konstant. Bereinigt man den Ausländeranteil um Bürger aus EU- und EFTA-Ländern (Abb. 5), fällt auf, dass nahezu kein Wachstum stattfindet (in Deutschland sogar negativ). Während die Wanderungsbilanz für Drittstaatsangehörige also nahezu neutral ist, verzeichnen EU- und EFTA-BürgerInnen eine deutlich positive Bilanz.

Fußnote:

Quellen: Statistik Austria: Migration & Integration. Zahlen. Daten. Indikatoren 2012. Wien: 2012, S. 34f. | Abb. 2: Ebd. | Abb. 3-5: Eurostat.

Migration – Kärnten im Bundesländer-Vergleich

Kärnten zählt in Österreich zu den Bundesländern mit dem niedrigsten Ausländeranteil (7,30%) (Abb. 6) und bewegt sich ungefähr auf gleichem Niveau wie Niederösterreich  (7,16%) und die Steiermark (7,23%). Etwas darunter liegt das Burgenland mit 6,09%. Oberösterreich liegt mit 9,11% bereits darüber. Die restlichen Bundesländer liegen deutlich höher – allen voran Wien mit einem Ausländeranteil von 22,32%. Kärnten befindet sich damit auch deutlich unter dem österreichischen Mittelwert von 11,63%. Zieht man EU/EFTA-BürgerInnen ab, befindet sich Kärnten (3,75%) sogar an vorletzter Stelle – nur das Burgenland weist noch weniger Drittstaatsangehörige auf. Im Verteilungsverhältnis der AusländerInnen weisen nur das Burgenland und Tirol mehr EU/EFTA-BürgerInnen auf als Drittstaatsangehörige.

Betrachtet nach Herkunft (Abb. 7), ändert sich die Reihung der Bundesländer am unteren Ende geringfügig. Niederösterreich liegt mit 11,64% knapp über Kärnten (11,08%) und der Steiermark (11,01%). Das Schlusslicht bildet wiederum das Burgenland mit 9,75%. Die anderen Bundesländer setzen sich wieder deutlich ab – die Wiener Bevölkerung setzt sich sogar zu 34,13% aus Bürgern ausländischer Herkunft zusammen. Das österreichische Mittel liegt bei 17,61%. Ohne EU/EFTA-BürgerInnen liegt Kärnten mit 5,44% wiederum auf dem vorletzten Platz vor dem Burgenland. Hinsichtlich des Verteilungsverhältnisses überwiegen nach Herkunft betrachtet die EU/EFTA-BürgerInnen.

Innerhalb Kärntens weisen die Bezirke Villach Stadt (13,06%) und Klagenfurt Stadt (11,09%) den mit Abstand höchsten Ausländeranteil auf (Abb. 8). Nach Abzug der EU/EFTA-BürgerInnen verbleiben 8,37% für Villach und 7,04% für Klagenfurt.

Auch nach Herkunft betrachtet (Abb. 9) liegen Villach Stadt (18,44%) und Klagenfurt Stadt (17,27) deutlich an der Spitze. Davon sind 11,35% Drittstaatsangehörige in Villach und 10,51% in Klagenfurt. In den meisten Bezirken überwiegen aber die EU/EFTA-BürgerInnen.

Fußnote:

Quellen: Abb. 6-8: Statistik Austria – Migramaps.

Aufenthaltsstatus | Asyl

Ein geringer Anteil der Bevölkerung aus Drittstaaten befindet sich aktuell in einem laufenden Asylverfahren (AsylwerberInnen) – Anfang 2012 waren dies österreichweit 4% der Drittstaatsangehörigen (Abb. 10). In der allgemeine Bevölkerungsstatistik werden diese nicht explizit ausgewiesen (vgl. oben). Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern liegt ebenfalls nicht vor.

Betrachtet man den Zeitraum 2001-2011 (Abb. 11), zeigt sich bei gestellten Asylanträgen eine rückläufige Tendenz, was die Statistik Austria auf die EU-Beitritte der mittel- und osteuropäischen Staaten in den Jahren 2004 und 2007 zurückführt. Die Zahl der positiv entschiedenen Verfahren bleibt im Vergleichszeitraum, vor allem ab 2004, relativ konstant. Im Jahr 2011 wurden 21% der Asylverfahren rechtskräftig positiv entschieden (Abb. 12), 67% negativ und 12% wurden eingestellt. Die negativen Entscheidungen überwiegen demnach deutlich.

Laut Kreissl (2012) nehmen in Österreich nur Wien und Niederösterreich ihre Asylverpflichtungen wahr.

Fußnote:

Quellen: Statistik Austria: Migration & Integration. Zahlen. Daten. Indikatoren 2012. Wien: 2012, S. 36-39 | Abb. 10: Ebd.,  S. 39 |

Abb. 11-12: Ebd., S. 37. | Kreissl, Reinhard (2012): Falscher Alarm in Traiskirchen. In: derstandard.at, 17.10.2012,

URL: derstandard.at/1350258641383/Falscher-Alarm-in-Traiskirchen - 17.10.2012.

Bevölkerungsprognose – Zuzugsbedarf in Kärnten

Österreich wird laut der aktuellen Bevölkerungsprognose 2012 (Hauptvariante) der Statistik Austria bis 2075 von derzeit (2012) knapp 8,5 Millionen Menschen auf über 9,4 Millionen Menschen anwachsen (Abb. 13).  Dies ist vor allem auf Öterreichs positives Wanderungssaldo zurückzuführen, wenngleich dieses bis 2075 abnehmen wird.  Analog dazu und verstärkt durch eine ab 2026 erwartete, negative Geburtenbilanz, verringert sich auch das Bevölkerungswachstum. Die Zuwanderung wird die negative Geburtenbilanz bis 2075 aber ausgleichen können und für eine positive Gesamtveränderung sorgen, wenngleich dies 2075 nur noch einem Wachstum von 1.954 Personen bzw. 0,2‰ entspricht. Ohne die ausländische Bevölkerung würde Österreich aber bereits seit 19951 eine durchgängig negative Geburtenbilanz verzeichnen.

Kärnten weist als einziges Bundesland keine positive Gesamtentwicklung auf (Abb. 14). Die Kärntner Bevölkerung wird demnach bis 2075 von derzeit (2012) ca. 557.000 auf knapp über 495.000 Menschen schrumpfen. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass Kärnten bereits jetzt eine deutlich negative Geburtenbilanz aufweist und durch ein stark negatives Binnenwanderungssaldo nur ein knapp positves Wanderungssaldo erreicht. Dies ergibt eine negative Gesamtveränderung, die laut Prognose bis in die 2050er Jahre noch zunehmen wird, danach aber wieder abschwächt. Sowohl Zunahme und nachfolgende Abschwächung erklären sich aus Schwankungen in der Geburtenbilanz bei gleichzeitig positivem Binnenwanderungssaldo ab 2051. All dies resultiert auch in einem über dem östterreichischen Durchschnitt liegenden Durchschnittsalter.

Migration ist demnach der Motor des österreichischen Bevölkerungswachstums und mindert den Anstieg des Durschnittsalters.

Fußnote:

Quellen: Statistik Austria: Bevölkerungsprognose 2012. Hauptvariante. | Abb. 13-15: Ebd. | 1 Statistik Austria: Bevölkerungsveränderung seit 1981 nach Staatsangehörigkeit.

Sprache und Bildung bei Migrationshintergrund

Eine Grundvorraussetzung für erfolgreiche Bildung ist das Beherrschen der Unterrichtssprache. Abb. 16 zeigt, dass Kinder nichtdeutscher Umgangssprache in Österreich deutlich häufiger sprachlichen Förderbedarf (für Deutsch) aufweisen, als Kinder mit deutscher Umgangssprache, wobei die Häufigkeit durch frühpädagogische Maßnahmen (Kindergartenbesuch) reduziert werden kann. Mangelnde Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Schuleinschreibung können dazu führen, dass Kinder ihre Ausbildung an einer Sonderschule beginnen müssen.

Betrachtet man Kärnten im Vergleich zu Österreich (Abb. 17), zeigt sich, dass der Anteil von SchülerInnen nichtdeutscher Umgangssprache an Kärnter Schulen deutlich geringer ist als im österreichischen Durchschnitt. Dies dürfte mit der vergleichsweise geringen Anzahl an Personen ausländischer Herkunft korrelieren.

Im Jahrbuch Migration & Integration 2012 weist die Statistik Austria darauf hin, dass Personen mit Migrationshintergrund ein deutlich anderes Bildungsprofil aufweisen als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund (Abb. 18). Personen mit Migrationshintergrund weisen im Vergleich zum Durchschnitt überproportional häufig sehr niedrige und sehr hohe Bildungsabschlüsse auf, wobei in der Generationenfolge eine Anpassung stattfindet. Auffallend ist die ungleiche Verteilung der Bildungsabschlüsse nach Herkunftsland.

Fußnote:

Quellen: Statistik Austria: Migration & Integration. Zahlen. Daten. Indikatoren 2012. Wien: 2012, S. 42-49 | Abb. 16: Ebd.,  S. 43 |Abb. 18: Ebd., S. 49. | Österreichischer Integrationsfond: Migration & Integration in den Bundesländern. Zahlen. Daten. Indikatoren 2011. Wien: 2011, S. 16. | Abb. 17: Ebd.

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